Allgemeine Geschäftsbedingungen

NICE to Move – Boulderhalle Eislingen
NICE Movement GmbH · Kornbergstraße 6 · 73054 Eislingen

1 Geltungsbereich

1.1 Die NICE Movement GmbH (nachfolgend „Betreiber“) betreibt unter der Bezeichnung „NICE to Move – Boulderhalle Eislingen“ in der Kornbergstraße 6, 73054 Eislingen, eine Boulder- und Trainingsanlage (nachfolgend „Sportanlage“).

1.2 Voraussetzung für das Betreten und die Nutzung der Sportanlage ist die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich Benutzer- und Hallenregeln. Mit dem Betreten und der Nutzung der Sportanlage erkennt der Kunde diese Regelungen an. Minderjährigen Nutzern sind die für sie geltenden Regeln durch die Erziehungsberechtigten bzw. verantwortlichen Begleitpersonen zu erläutern.

1.3 Auch Nutzer, die über externe Sport- oder Firmenfitnessanbieter Zugang erhalten, unterliegen diesen AGB sowie den Benutzer- und Hallenregeln. Soweit für den jeweiligen Drittanbieter zusätzliche Bedingungen gelten, bleiben diese unberührt.

2 Vertragsbedingungen

2.1 Benutzungsberechtigung und Eigenverantwortung

2.1.1 Die Nutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bouldern und Training sind mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden. Jeder Nutzer hat die geltenden Sicherheitsregeln einzuhalten, Rücksicht auf andere zu nehmen und eigenverantwortlich zu prüfen, ob er körperlich zur Nutzung der Anlage geeignet ist.

2.1.2 Die Boulder- und Trainingsbereiche dürfen nur von Personen genutzt werden, die über die hierfür erforderlichen Kenntnisse verfügen oder sich durch fachkundige Personen anleiten lassen. Eine allgemeine individuelle Sicherheitskontrolle der Kenntnisse und Fähigkeiten jedes Nutzers durch den Betreiber findet außerhalb angeleiteter Kurse nicht statt.

2.1.3 Personen, deren Gesundheitszustand eine Gefahr für sie selbst oder andere darstellen kann, dürfen die Sportanlage nicht nutzen. Schwangeren wird empfohlen, die Nutzung vorab ärztlich abzuklären. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die Nutzung untersagt.

2.1.4 Kinder unter 14 Jahren dürfen die Sportanlage nur nach Maßgabe der jeweils veröffentlichten Alters- und Aufsichtsregeln nutzen. Nach dem derzeitigen Hallenkonzept dürfen Kinder von 6 bis 13 Jahren nur in Begleitung kletternder Eltern bzw. nach den für Gruppen geltenden Aufsichtsregeln bouldern.

2.1.5 Bei Gruppenveranstaltungen mit Minderjährigen muss eine verantwortliche Begleit- oder Leitungsperson benannt sein. Die für Gruppen veröffentlichten Betreuungsschlüssel und organisatorischen Vorgaben sind einzuhalten. Bei Gruppen ab 15 Kindern sind nach dem derzeit veröffentlichten Hallenkonzept mindestens zwei Begleitpersonen erforderlich.

2.1.6 Jeder Nutzer unterliegt den Weisungen des Personals. Die gewerbliche Nutzung der Sportanlage, insbesondere entgeltliches Training oder Coaching, bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.

2.2 Preise, Zahlung, Ermäßigungen und Tickets

2.2.1 Die Nutzung der Sportanlage und die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Angebote richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Betreibers. Die aktuelle Preisliste wird insbesondere auf der Website und/oder vor Ort veröffentlicht.

2.2.2 Für ermäßigte Tarife ist ein geeigneter, gültiger Nachweis vorzulegen. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Ermäßigungsgruppen. Der Betreiber kann die Vorlage des Nachweises während des Aufenthalts verlangen.

2.2.3 Eintritts-, Mehrfach- und Zeitkarten sowie Abonnements sind grundsätzlich personengebunden, soweit beim jeweiligen Produkt nichts anderes angegeben ist. Die konkreten Leistungen, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder Vertragsbeschreibung.

2.2.4 Rücklastschrift- oder vergleichbare Kosten, die durch vom Kunden zu vertretende fehlerhafte Zahlungsdaten oder fehlende Deckung entstehen, können dem Kunden in tatsächlich angefallener Höhe berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.

2.2.5 Gutscheine werden nach den jeweils beim Erwerb mitgeteilten Bedingungen eingelöst. Gesetzliche Ansprüche und Verjährungsregelungen bleiben unberührt.

2.3 Öffnungszeiten

2.3.1 Die Sportanlage kann während der jeweils veröffentlichten Öffnungszeiten genutzt werden. Der Betreiber kann Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen ändern. Aktuelle Zeiten und Sonderöffnungen werden vor Ort und/oder auf der Website bekannt gegeben.

2.4 Vertragsstrafe und Hausverbot

2.4.1 Bei vorsätzlicher Nutzung der Sportanlage ohne ordnungsgemäßen Check-in bzw. ohne Entrichtung des geschuldeten Eintrittspreises oder bei erheblichen Verstößen gegen Benutzer- oder Hallenregeln kann der Betreiber – soweit rechtlich wirksam vereinbart und angemessen – eine Vertragsstrafe verlangen.

2.4.2 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Nutzer ohne Erstattung des Eintrittspreises aus der Sportanlage verwiesen werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

2.5 Kündigung, Ruhen, Leistungsstörungen und Stornierung

2.5.1 Mitgliedschaften und Abonnements können nach Maßgabe der im jeweiligen Vertrag genannten Laufzeiten und Kündigungsfristen in Textform oder über die vom Betreiber bereitgestellten Online-Funktionen gekündigt werden.

2.5.2 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schweren oder wiederholten Regelverstößen oder erheblichem Zahlungsverzug vorliegen.

2.5.3 Bei längerfristiger Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren vorübergehenden Hinderungsgründen kann eine Mitgliedschaft nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags und gegen geeigneten Nachweis ruhend gestellt werden. Soweit vertraglich nichts anderes zugesagt ist, besteht hierauf kein Anspruch.

2.5.4 Kann der Betreiber vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände zeitweise nicht erbringen, richten sich die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweiligen Vertrag.

2.5.5 Vorübergehende Einschränkungen einzelner Bereiche wegen Routenbau, Wartung, Veranstaltungen oder Sicherheitsmaßnahmen können auftreten. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

2.5.6 Buchungen für Kurse, Kindergeburtstage, Gruppen- oder Teamevents sind verbindlich. Stornierungsfristen und -gebühren werden bei der jeweiligen Buchung transparent ausgewiesen. Soweit zeitlich festgelegte Freizeitveranstaltungen betroffen sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.

2.5.7 Sagt der Betreiber eine gebuchte Veranstaltung ab, werden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

2.6 Hausrecht

2.6.1 Das Hausrecht wird durch den Betreiber und seine Bevollmächtigten ausgeübt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2.6.2 Aus Sicherheitsgründen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Personal Bereiche sperren, die Sportanlage ganz oder teilweise räumen oder einzelne Personen von der weiteren Nutzung ausschließen.

2.7 Verleih

2.7.1 Leihmaterial, insbesondere Kletterschuhe und sonstige angebotene Ausrüstung, ist sorgfältig zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

2.7.2 Der Entleiher hat Leihmaterial vor Gebrauch auf erkennbare Mängel zu prüfen und Schäden unverzüglich dem Personal zu melden. Bei schuldhafter Beschädigung oder Verlust kann Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.

2.7.3 Leihmaterial ist spätestens zu dem bei Ausgabe genannten Zeitpunkt zurückzugeben und darf die Sportanlage grundsätzlich nicht verlassen. Verleihpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

2.8 Zutrittsberechtigung und Minderjährige

2.8.1 Zutrittsberechtigt sind Personen mit gültigem Eintritt, gültiger Mitgliedschaft oder einer sonstigen vom Betreiber akzeptierten Zugangsberechtigung, die sich ordnungsgemäß eingecheckt haben.

2.8.2 Für Kinder und Jugendliche gelten die jeweils veröffentlichten Altersfreigaben, Aufsichtspflichten und Betreuungsschlüssel. Diese können aus Sicherheitsgründen an einzelne Hallenbereiche angepasst werden.

2.8.3 Für organisierte Kinder- und Jugendgruppen gelten ergänzend die bei der Buchung mitgeteilten Gruppenregeln. Vom Betreiber angeleitete Kurse und Veranstaltungen können abweichende Aufsichtsregelungen vorsehen.

2.9 Benutzungsregeln und Anzeigepflichten

2.9.1 Bouldern ist eine Sportart mit erhöhtem Verletzungsrisiko. Jeder Nutzer muss Sturzräume freihalten, auf andere Personen achten und sein Verhalten so einrichten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden.

2.9.2 Kinder sind entsprechend den geltenden Alters- und Aufsichtsregeln während des gesamten Aufenthalts zu beaufsichtigen. Insbesondere dürfen sie sich nicht unbeaufsichtigt in Sturz- oder Absprungbereichen aufhalten.

2.9.3 Gesperrte oder als nicht zugänglich gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden. Boulderwände dürfen nicht über die dafür vorgesehene Oberkante hinaus überklettert oder von oben betreten werden, sofern dies nicht ausdrücklich freigegeben und gekennzeichnet ist.

2.9.4 Griffe, Volumen, Trainingsgeräte und sonstige Einrichtungen können sich trotz regelmäßiger Kontrollen lockern oder beschädigt werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Personal zu melden.

2.9.5 Unfälle und Sachschäden sind dem Personal unverzüglich, möglichst vor Verlassen der Sportanlage, mitzuteilen.

3 Hallenregeln

3.1 Laufen, Rennen, Raufen, Fangspiele und vergleichbare Aktivitäten sind in Boulder-, Trainings- und Sturzbereichen untersagt. Für ausdrücklich ausgewiesene Kinder- oder Aktionsbereiche können abweichende Regeln gelten.

3.2 Sturz- und Absprungbereiche müssen jederzeit frei bleiben. Dort dürfen keine Taschen, Flaschen, Speisen, Mobiltelefone oder sonstigen Gegenstände abgelegt werden. Erlaubtes Boulderzubehör ist so zu verwenden, dass niemand gefährdet wird.

3.3 Einrichtungen, Griffe, Volumen und Trainingsgeräte dürfen nicht eigenmächtig verändert, versetzt oder entfernt werden.

3.4 Die Sportbereiche dürfen nur mit geeigneten, sauberen Schuhen entsprechend der jeweiligen Bereichskennzeichnung genutzt werden. Für Boulderwände sind grundsätzlich Kletterschuhe vorgesehen.

3.5 Die Sportanlage ist sauber und pfleglich zu behandeln. Tiere dürfen grundsätzlich nicht in die Sportanlage mitgebracht werden. Gesetzlich geschützte Assistenzhunde sind nach Maßgabe der geltenden Vorschriften zulässig; aus Sicherheitsgründen kann ihr Aufenthaltsbereich beschränkt werden.

3.6 Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Fortbewegungsmittel sind außerhalb der Sportanlage an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen.

3.7 Offenes Feuer und Rauchen sind in den Innenbereichen untersagt.

3.8 Boulderwände dürfen nur in den ausdrücklich dafür freigegebenen Bereichen ausgestiegen oder überklettert werden.

3.9 Rücksichtnahme, Fairness, Verantwortung und ein respektvoller Umgang sind verbindliche Grundregeln. Bei Unfällen ist im zumutbaren Umfang Hilfe zu leisten und unverzüglich das Personal zu informieren.

3.10 Mobiltelefone, Kopfhörer und andere Geräte dürfen nur so genutzt werden, dass Aufmerksamkeit, Kommunikation und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.

3.11 Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

4 Haftung und Fundsachen

4.1 Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.3 Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung und Wertsachen, gelten die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe. Das Bereitstellen von Garderoben oder Schließfächern begründet ohne besondere Vereinbarung keine weitergehende Verwahrungspflicht.

4.4 Fundsachen werden für einen angemessenen Zeitraum verwahrt und anschließend nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. den betrieblichen Fundregelungen behandelt. Einzelheiten können durch Aushang bekannt gemacht werden.

5 Sonstiges

5.1 Kunden haben für die Vertragsabwicklung erforderliche Änderungen ihrer Kontaktdaten und – bei laufenden Zahlungsverhältnissen – ihrer Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen oder im Kundenkonto zu aktualisieren.

5.2 Soweit für Registrierung, Buchung oder Mitgliedschaft eine E-Mail-Adresse erforderlich ist, muss eine aktuelle und erreichbare Adresse angegeben werden.

5.3 Datenschutzinformationen, insbesondere zu Kundenkonto, Zahlungsabwicklung, Newsletter, Cookies oder einer etwaigen Videoüberwachung, richten sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung des Betreibers.

6 Verbraucherstreitbeilegung, Änderungen, Rechtswahl und Gerichtsstand

6.1 Der Betreiber ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

6.2 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen richten sich nach den gesetzlichen Formvorschriften und den im jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Individuelle Abreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.3 Der Betreiber kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Bei laufenden Vertragsverhältnissen werden Änderungen in geeigneter Form mitgeteilt; gesetzlich erforderliche Zustimmungs- oder Widerspruchsrechte bleiben unberührt.

6.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

6.5 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Betreibers als Gerichtsstand vereinbart werden.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 24.09.2026